Impressum

Information gemäß

  • § 5 Telemediengesetz (TMG),
  • § 2 der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV),
  • Art. 14 der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) sowie dem
  • Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Verantwortliche Person nach § 55 Abs. 2 Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag;  RStV):

PALLANDT GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Paul-Ehrlich-Straße 23, 61118 Bad Vlibel
Tel:   +49 6101 656 3291
Fax: +49 6101 656 3290
E-Mail: baden@pallandt.com
www.pallandt.com

Kanzleisitz: Bad Vlibel
Handelsregister Frankfurt am Main, HRB 124989
Umsatzsteueridentifikationsnummer – USt-ID: DE322749721

Geschäftsführer:
Tatiana Freifrau von Pallandt
Steuerberaterin, Dipl. Betriebswirtin (FH), LL.M., MBA (CIU)

Daniel Gierth,
Steuerberater, B.A.

Berufsbezeichnung der in der Kanzlei tätigen Steuerberater:
Steuerberaterin Tatiana Freifrau von Pallandt
Steuerberater Daniel Gierth

Berufsbezeichnung verliehen in der Bundesrepublik Deutschland durch:
Steuerberaterkammer Hessen
Bleichstraße 1, 60313 Frankfurt am Main
Telefon +49 69 153002-0
E-Mail: geschaeftsstelle@stbk-hessen.de         www.stbk-hessen.de

Zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer:
Steuerberaterkammer Hessen
Bleichstraße 1, 60313 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 153002-0, Telefax 069 153002-60
E-Mail: info@stbk-hessen.de                 www.stbk-hessen.de

Bundessteuerberaterkammer:
Eingetragen im Amtlichen Steuerberaterverzeichnis

Zuständige IHK:
Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 2197 0
E-Mail: info@frankfurt-main.ihk.de          www.frankfurt-main.ihk.de

Berufshaftpflichtversicherung:
VSW Versicherungsgemeinschaft für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Dotzheimer Straße 23, 65185 Wiesbaden
Tel.: +49 611 396060 | Fax: +49 611 3960667 |
E-Mail: info@v-s-w.de          www.v-s-w.de

Räumlicher Geltungsbereich:
Tätigkeiten in Deutschland, dem europäischen Ausland einschließlich Litauen, Lettland und Estland, der Tükei und den Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion.
Der Versicherungsschutz umfasst die in § 33 StBerG genannten Aufgaben der Hilfeleistung in Steuersachen sowie einige mit dem Beruf eines Steuerberaters oder eines Steuerbevollmächtigten vereinbare Tätigkeiten, z.B. die betriebswirtschaftliche Beratung, die Lohnabrechnung, die An- und Abmeldung bei Sozialversicherungsträgern und die Bearbeitung von öffentlichen Abgaben oder Zuwendungen, auch soweit sie nicht der Verwaltung durch die Finanzbehörden unterliegen.

Berufsrechtliche Regelungen:
Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:
a) Steuerberatungsgesetz (StBerG)
b) Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
c) Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB)
d) Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)

Nach § 157d Abs. 1 StBerG des ab dem 01.08.2022 mit seinen wesentlichen Teilen in Kraft tretenden Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften, gilt unsere vorherige Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft automatisch als Anerkennung der Berufsausübungsgesellschaft.

Die berufsrechtlichen Regelungen können auf der Homepage der Bundessteuerberaterkammer unter www.bstbk.de, der Steuerberaterkammer Hessen unter www.stbk-hessen.de oder den Veröffentlichungen des Bundesministerium der Justiz unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.

Interessenkonflikte:
Gemäß § 57 Abs. 1 StBerG, § 2 Abs. 1 BOStB haben Steuerberater ihre persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gegenüber jedermann zu wahren. Gemäß § 2 Abs. 2 BOStB dürfen Steuerberater keine Bindungen eingehen, die ihre berufliche Entscheidungsfreiheit gefährden können. Das bedeutet, dass der Steuerberater seinen Beruf frei von sachfremden Einflüssen ausüben können muss und sich nicht in einem Interessenkonflikt befinden darf. Entsprechend regelt § 6 Abs. 1 BOStB, dass Steuerberater nicht tätig werden dürfen, wenn eine Kollision mit eigenen Interessen gegeben ist. Mehrere Auftraggeber dürfen in derselben Sache nur dann beraten oder vertreten werden, wenn dem Steuerberater ein gemeinsamer Auftrag erteilt ist oder alle Auftraggeber einverstanden sind. Steuerberater müssen auf widerstreitende Interessen ausdrücklich hinweisen und dürfen insoweit nur vermittelnd tätig werden (§ 6 Abs. 2 BOStB).
Das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen soll vor allem der Wahrung der Unabhängigkeit des Steuerberaters dienen. Im Interesse der Rechtspflege soll das Vertrauen der Allgemeinheit in die Zuverlässigkeit und Integrität der Steuerberaterschaft geschützt werden.
Erforderlich für das Vorliegen einer Interessenkollision ist allerdings, dass tatsächlich ein Interessengegensatz besteht. Die bloß abstrakte Möglichkeit oder die Besorgnis einer Interessenkollision reichen nicht aus, um einen Verstoß gegen das Gebot der unabhängigen Berufsausübung festzustellen. Ein pflichtwidriges Handeln liegt somit nur vor, wenn der Interessengegensatz konkret vorhanden ist bzw. ausbricht.

Angaben zu außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren:
Die zuständige Steuerberaterkammer führt auf Antrag gem. § 76 Abs. 2 Nr. 3 StBerG bei Streitigkeiten zwischen Steuerberater und Mandant ein Vermittlungsverfahren durch und erteilt hierzu nähere Informationen.

Ergänzend besteht die Möglichkeiten der Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten nach EU-Verordnung Nr. 524/2013. Hierzu informieren und verweisen wir mit der Bitte um Kenntnisnahme auf die entsprechenden Veröffentlichungen der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

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